Kaltverformen und Wärmebehandlung
Informationen zum Kaltverformen und zur anschließenden Wärmebehandlung
Die von uns gefertigte Flach- und Rundstahlprodukte sind kalt gebogen. Die Produkte werden, wenn nicht anders vorgegeben, nach der zurzeit gültigen DIN ISO 2768 Teil 1 grob gefertigt. Bei der Herstellung der Produkte werden die Fertigungsverfahren den verschiedenen Normen (DIN 6930 / DIN 6935 / EN 10025 / EN 10088) angepasst.
Je nach Einsatzzweck, wie z.B. Schweißarbeiten oder anschließender Feuerverzinkung, müssen die Produkte noch wärmebehandelt werden.
Bei allen Glühverfahren werden die Werkstücke langsam und durchgreifend erwärmt. Die Verfahren unterscheiden sich nach Glühtemperatur, Glühdauer, Art der Abkühlung und Abfolge von unterschiedlichen Wärmebehandlungsschritten. Bei einer Wärmebehandlung sind die eventuell anschließend geänderten mechanischen Eigenschaften des Vormaterials zu berücksichtigen.
Normalglühen
Ziel: Einstellen eines feinkörnigen und gleichmäßiges Gefüges.
bei ca. 910 °C – luftgekühlt
Die Glühtemperatur liegt bei untereutektoidem Stahl etwa 30°C bis 50°C über Ac3, bei übereutektoiden Stählen oberhalb von Ac1 (über GSK). Nach vollständiger Durchwärmung wird das Werkstück an ruhender Luft abgekühlt. Alle durch vorhergehende Verformungen oder Wärmebehandlung hervorgerufenen Eigenschafts- und Gefügeänderungen werden rückgängig gemacht.
Spannungsarmglühen
Ziel: Minimierung von inneren Spannungen ohne wesentliche Eigenschaftsänderungen. Spannungen können als Folge einer Kaltverformung oder einer ungleichmäßigen Abkühlung (nach dem Schweißen oder einer Wärmebehandlung) entstehen.
bei 500-630 °C – luftgekühlt
Die Glühtemperatur liegt meist zwischen 450° und 650°C, jedenfalls aber unter Ac1, um eine Gefügeumwandlung zu vermeiden. Bei Vergütungsstählen muss die Temperatur unter der Anlasstemperatur liegen, um eine unerwünschte Erweichung zu vermeiden.
Bei allen Glühverfahren werden Temperatur und Haltezeit nach Herstellerangaben des Vormaterials angewendet. (DIN 17014 / EN 10052)
Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden.